Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht regelt im Falle von Entscheidungsunfähigkeit oder -unmündigkeit einer Person, dass ihre Angelegenheiten in ihrem Sinne weiterhin geregelt werden können. Durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht gibt die Person die Kontrolle über ihre Angelegenheiten an eine von ihr ausgewählte Vertrauensperson ab, die dann in ihrem Namen handeln kann. Die Vorsorgevollmacht kann verschiedene Bereiche des Lebens abdecken, wie zum Beispiel medizinische Entscheidungen, finanzielle Angelegenheiten, Immobilienangelegenheiten oder sogar die Auswahl von Betreuern.

Mit einer Vorsorgevollmacht sichern Sie sich ab und bestimmen selbst, wer im Fall der Fälle Entscheidungen für Sie treffen soll. Das gibt Ihnen nicht nur ein gutes Gefühl, sondern schützt Sie auch vor möglichen Problemen, die entstehen können, wenn keine Regelung getroffen wurde.

Wichtig ist, dass die Vorsorgevollmacht im Ernstfall auch gefunden wird und dass die bevollmächtigte Person über den Willen und die Vorstellungen des Betroffenen informiert ist. Wir empfehlen eine Hinterlegung im IGB-Service.

Gehen Sie auf Nummer sicher und lassen Sie sich von uns bei der Erstellung einer individuellen Vorsorgevollmacht unterstützen. Unser kompetentes Team und Kooperationsanwalt steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und sorgt dafür, dass Ihre Wünsche und Bedürfnisse in Ihrer Vorsorgevollmacht berücksichtigt werden. Mit unserer Hilfe können Sie sicher sein, dass im Ernstfall alles nach Ihren Vorstellungen geregelt ist und Sie sich entspannt zurücklehnen können.

 

Was passiert, wenn keine Vorsorgevollmacht vorhanden ist?

Wenn keine Vorsorgevollmacht besteht, wird ein gerichtlicher Betreuer bestellt, der für die betroffene Person Entscheidungen trifft. Der gerichtliche Betreuer kann jedoch nur aufgrund eines Gerichtsbeschlusses eingesetzt werden und hat nur begrenzte Befugnisse. Zudem kann er nur bedingt die Wünsche der betroffenen Person entsprechen und es kann passieren, dass die betroffene Person von ihrer getrennt wird, wenn sie in ein Pflegeheim eingewiesen wird.
Daher ist es empfehlenswert, frühzeitig eine Vorsorgevollmacht zu vereinbaren, um im Ernstfall gut vorbereitet zu sein und zu vermeiden, dass andere (sonstige) Personen über das eigene Leben und die eigenen Angelegenheiten entscheiden.