Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem eine Person festlegt, welche medizinischen Maßnahmen im Falle einer eigenen Entscheidungsunfähigkeit getroffen werden sollen und welche nicht. Sie dient dazu, dass die eigenen Wünsche und Vorstellungen bezüglich der medizinischen Versorgung auch dann berücksichtigt werden können, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, diese mitzuteilen.

In einer Patientenverfügung können zum Beispiel folgende Dinge geregelt werden:

 

    • Art und Umfang der medizinischen Behandlung: Hier kann festgelegt werden, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht sind. Das können etwa lebensverlängernde Maßnahmen wie Beatmung oder künstliche Ernährung sein, aber auch eine Schmerztherapie oder eine palliative Versorgung.
    • Wünsche bezüglich des Sterbens: Es kann auch festgelegt werden, ob man im Falle einer aussichtslosen Situation künstlich beatmet oder ernährt werden möchte oder ob man einen natürlichen Sterbeprozess ohne lebensverlängernde Maßnahmen bevorzugt.
    • Wünsche bezüglich der Organspende: Es kann auch festgelegt werden, ob man im Falle des eigenen Todes seine Organe spenden möchte oder nicht.

Eine Patientenverfügung wird schriftlich verfasst und kann entweder von einem Arzt oder Notar beglaubigt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit über die Ergänzung von Wertevorstellung die Beglaubigung obsolet zu machen.

Wichtig ist, dass die Patientenverfügung im Ernstfall auch gefunden wird und dass die bevollmächtigte Person über den Willen und die Vorstellungen des Betroffenen informiert ist. Wir empfehlen eine Hinterlegung im IGB-Service.

Eine Patientenverfügung gibt Sicherheit und schafft Klarheit für den Fall, dass eine Person aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr in der Lage ist, ihre eigenen medizinischen Entscheidungen zu treffen. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig eine Patientenverfügung zu erstellen, um im Ernstfall gut vorbereitet zu sein.