Eine Pflegeverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem eine Person festlegt, welche Art von Pflege sie im Falle einer eigenen Pflegebedürftigkeit wünscht und welche nicht. Sie dient dazu, dass die eigenen Vorstellungen und Wünsche bezüglich der eigenen Pflege auch dann berücksichtigt werden können, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, diese mitzuteilen.

In einer Pflegeverfügung können zum Beispiel folgende Dinge geregelt werden:

 

    • Art und Umfang der Pflege: Hier kann festgelegt werden, welche Art von Pflege gewünscht oder nicht gewünscht ist. Das können etwa körperliche Pflegemaßnahmen wie Waschen und Anziehen sein, aber auch psychosoziale Unterstützung oder gezielte Therapien.
    • Ort der Pflege: Es kann auch festgelegt werden, ob man im Falle einer Pflegebedürftigkeit zuhause oder in einer Einrichtung gepflegt werden möchte.
    • Wünsche bezüglich der Betreuung: Es kann auch festgelegt werden, welche Art von Betreuung man im Falle einer Pflegebedürftigkeit wünscht, zum Beispiel durch eine bestimmte Person oder eine bestimmte Einrichtung.

 

Eine Pflegeverfügung kann schriftlich verfasst und von einem Arzt oder einem Notar beglaubigt werden. Es ist wichtig, dass die Pflegeverfügung im Ernstfall auch gefunden wird und dass die bevollmächtigte Person über den Willen und die Vorstellungen des Betroffenen informiert ist. Wir empfehlen die Verwahrung im IGB-Service.

Eine Pflegeverfügung gibt Sicherheit und schafft Klarheit für den Fall, dass eine Person aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter pflegebedürftig wird. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig eine Pflegeverfügung zu erstellen, um im Ernstfall gut vorbereitet zu sein.